Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des DPSG St. Beispiel erfolgt über die Anmeldeplattform der Homepage www.dpsg-beispiel.de.
Mit der Anmeldung und der Annahme der Anmeldung durch den Stamm DPSG St. Beispiel kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande.
Die Annahme durch den Stamm DPSG St. Beispiel erfolgt durch eine Teilnahmebestätigung.
Falls eine Veranstaltung ausgebucht ist, wird eine Warteliste in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung erstellt.
Hierzu erfolgt eine Benachrichtigung.
Mit Vertragsabschluss ist der ausgewiesene Teilnahmebeitrag fällig, der in der bei der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Zahlungsweise zu entrichten ist.
Bei nicht erfolgter Zahlung vor Beginn der Veranstaltung kann die Teilnahme an der Veranstaltung durch den Stamm DPSG St. Beispiel verweigert werden.
Wird die für staatliche Zuschüsse erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Stamm DPSG St. Beispiel berechtigt, die Veranstaltung bis zu eine Woche vor Beginn abzusagen.
Der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag wird in voller Höhe zurückerstattet.
Der Stamm DPSG St. Beispiel kann vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtteilnahmebeitrages verlangen,
wenn sich nach dem Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger insbesondere die Unterkunftskosten erhöht haben.
Die Preiserhöhung kann nur bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn verlangt werden.
Eine zulässige Preiserhöhung wird der
Stamm DPSG St. Beispiel den Teilnehmern unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund mitteilen.
Im Falle einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% der Gesamtteilnahmebeitrages kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.
Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung dem Stamm DPSG St. Beispiel gegenüber geltend zu machen.
Im Teilnahmebeitrag sind wenn nicht anders angegeben alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Programm und ggf. notwendige und vom Veranstalter abzuschließende Versicherungen enthalten.
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Stamm DPSG St. Beispiel.
Tritt der Teilnehmer zurück, kann der Stamm DPSG St. Beispiel einen Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldeten Teilnehmer verlangen:
Bei eintägigen Veranstaltungen:
bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmebeitrages
bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Teilnahmebeitrages
ab dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% des Teilnahmebeitrages
Bei mehrtägigen Veranstaltungen:
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Teilnahmebeitrages
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmebeitrages
bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Teilnahmebeitrages
ab dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% des Teilnahmebeitrages
b) Macht der Stamm DPSG St. Beispiel eine pauschalierte Entschädigung gemäß Absatz a) geltend, ist der Teilnehmer berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.
Der Stamm DPSG St. Beispiel beantragt für seine Veranstaltungen in der Regel öffentliche Zuschüsse.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die dazu notwendigen Nachweisunterlagen (in der Regel Teilnehmerlisten) zu unterzeichnen.
Die personenbezogenen Daten der Veranstaltungsteilnehmer werden gemäß der Anordnung für den kirchlichen Datenschutz (KDO) für die Kursanmeldung, für die Kursabrechnung,
für die Dokumentation von absolvierten Bestandteilen des Ausbildungskonzeptes der DPSG und zum Versand von Informationsmaterial elektronisch gespeichert.
Gesundheitsbezogene Angaben
Im Rahmen der Anmeldung zur Freizeitveranstaltung benötigen wir bestimmte gesundheitsbezogene Angaben (z. B. Allergien, chronische Krankheiten, Medikamenteneinnahme), um die Sicherheit und das Wohlergehen der Teilnehmer:innen gewährleisten zu können.
Datenkategorien:
Diese Daten werden ausschließlich zur medizinischen Versorgung im Notfall sowie zur Planung und Durchführung der Freizeit verwendet. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur autorisierten Leiter:innen zugänglich.
Speicherdauer:
Die Daten werden nach Abschluss der Freizeit spätestens nach 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine längere Speicherung ausdrücklich gewünscht oder notwendig ist.
a) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DPSG St. Beispiel. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Bedingungen gelten, die diese Bedingungen ganz oder teilweise ersetzen.
Etwaige Änderungen sind in der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung angegeben.
b) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.